Akademienprogramm
Die Förderausschreibung für das Akademienprogramm wird jährlich im Herbst veröffentlicht. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Um in das Begutachtungsverfahren aufgenommen zu werden, muss eine erste Antragsskizze im Januar eingereicht werden.
Das Akademienprogramm konzentriert sich auf geistes- und sozialwissenschaftliche Grundlagenforschung. Eine Chance auf Förderung haben nur exzellente Projekte von hoher wissenschaftlicher Relevanz. Welche Vorhaben aufgenommen werden, entscheiden die Fachkommissionen der Akademie und der Akademienunion. Unabhängige Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland evaluieren die Projekte regelmäßig.
Ins Programm schaffen es ausschließlich Vorhaben von einer Dauer von zwölf bis 25 Jahren. Träger sind die acht regionalen Akademien, die sich in der Akademienunion zusammengeschlossen haben, sowie die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina. In Nordrhein-Westfalen sind die Förderprojekte an den Hochschulen angesiedelt, nicht an akademieeigenen Einrichtungen.
Weitere Informationen unter www.akademienunion.de.